Die Frage ist nicht , was es kostet, sondern was es wert ist!
Honorare für Marktwert-/ Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB / ImmoWertV sind grundsätzlich frei verhandelbar, jedoch in der Regel vom Schwierigkeitsgrad, der Größe der Immobilie und dem Aufwand abhängig. Maßgeblich ist der ermittelte Verkehrswert. Für die Fälle, bei denen Wertminderungen erfolgen, (z. B. Abschläge wegen Instandhaltungsstau, Abbruchkosten, offene Erschließungskosten u.a.), ist das Honorar auf der Grundlage des ungekürzten Werts zu bemessen.
Auf Wunsch sind wir gerne bereit Pauschalvereinbarungen zu treffen.
Beratungen sowie gutachterliche Stellungnahmen werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Zu jedem Gutachten werden zusätzlich die Auslagen für die Beschaffung benötigter Unterlagen (z. B. Baulastenauskunft, Lageplan etc.) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
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