Grundsätzliches

Unsere Aufgabe als Gutachter ist es, den Verkehrswert/Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten zu ermitteln.

 

Wir erstellen keine Bausubstanzgutachten!

 

Bei einem Wertgutachten werden nur augenscheinliche, stichprobenartige Feststellungen getroffen. Vorhandene Abdeckungen von Boden-, Wand- oder Deckenflächen werden nicht entfernt. Über eventuell verdeckt liegende Schäden und Baumängel kann demnach keine Aussage gemacht werden. Bei der Substanzbeschreibung muss daher unter Umständen eine übliche Ausführungsart und ggf. die Richtigkeit von Angaben unterstellt werden.

 

Eingehende Untersuchungen von Baumängeln und Bauschäden sind nicht Gegenstand eines Wertgutachtens und bedürfen der Hinzuziehung qualifizierter Kollegen für das entsprechende Spezialgebiet. Um dem Rechnung zu tragen, können wir auf ein Netzwerk von Bausachverständigen, Architekten und Ingenieuren zurückgreifen.

 

Es erfolgt keine Rechtsberatung!

 

Für Fragen zum Bau- und Steuerrecht arbeiten wir mit Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

 

 

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